Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Einbeziehung der allgemeinen Geschäftsbedingungen
Alle unsere Leistungen, Lieferungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachstehend abgedruckten Vertragsbedingungen, sofern und soweit schriftlich nichts anderes vereinbart wurde. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
2. Ausschluss der Geschäftsbedingungen des Vertragspartners
Den Vertragsbedingungen des Käufers wird insoweit widersprochen, als diese nicht im Einklang mit den nachfolgenden Bedingungen stehen.
3. Angebot und Verkaufspreis
a) Angebote verstehen sich als freibleibend, außer sie werden schriftlich durch uns bestätigt.
b) Vorbehaltlich einer abweichenden schriftlichen Vereinbarung gelten für unsere Angebote die jeweiligen Tagespreise zum Zeitpunkt der Lieferung.
c) Erhöhen sich die den vereinbarten Verkaufspreisen zugrunde liegenden Nebenkosten, wie Zölle, Frachtzins, Steuern, Abgaben im Zeitraum bis zur Lieferung, sind wir gegenüber von Kaufleuten zu einer entsprechenden Anpassung der Verkaufspreise berechtigt. Gegenüber Verbrauchern sind wir zu einer Vertragsanpassung dann berechtigt, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Lieferung mehr als 4 Monate beträgt, es sei denn, bei dem zugrunde liegenden Vertragsverhältnis handelt es sich um ein Dauerschuldverhältnis.
4. Zusicherung
Unsere Aussagen und Auskünfte über Ausgangstemperaturen, Muster, Proben sowie Mitteilung über Analysedaten stellen weder eine Beschaffenheitsvereinbarung im Sinne des § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB noch eine Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie im Sinne des § 443 Abs. 1 und Abs. 2 BGB dar.
5. Lieferung
Unsere Lieferverpflichtungen bestehen nur im Rahmen der zu unserer Disposition stehenden jeweiligen Warenmenge.
a) Bei Verzögerungen bzw. Schwierigkeiten bei der Beschaffung der jeweiligen Ware, die außerhalb unserer Einwirkungsmöglichkeit entstehen, sind wir zu Mengenkürzungen der Lieferung berechtigt.
b) Maßgebend für die gelieferte bzw. abgegebene Warenmenge sind die in den Lieferfahrzeugen angebrachten geeichten Messeinrichtungen bzw. die von uns erstellten Maß- und Gewichtsnoten bzw. die Maß- und Gewichtsnoten unserer Zulieferer.
c) Erfüllungsort ist die Auslieferungsstelle. Mit der Übernahme der Ware durch den Transport ausführende Person geht die Gefahr des Untergangs und der Verschlechterung auf den Käufer über, unabhängig vom Ort der Übernahme der Ware durch die Transportperson bzw. unabhängig davon, wer die jeweiligen Frachtkosten zu tragen hat.
d) Höhere Gewalt, Streik, Krieg, Aussperrung, Blockaden, Ein- und Ausfuhrverbote berechtigen uns - auch während des Verzuges - die Lieferung um einen angemessenen Zeitraum zu verschieben oder, soweit dies unzumutbar oder unmöglich ist, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Der Käufer kann vom Vertrag zurücktreten, wenn wir uns nicht innerhalb einer angemessenen Frist auf sein Verlangen hin darüber erklären, inwieweit der Vertrag durch uns erfüllt wird.
e) Im Hinblick auf steuerbegünstigte Lieferungen obliegt dem Käufer die Einhaltung und das Vorliegen der Voraussetzungen der mineralölsteuerlichen Vorschriften. Der Käufer stellt uns im Hinblick auf diese Vorschriften von sämtlichen fiskalischen Forderungen frei, unabhängig davon, wer die Ware besitzt, verbraucht oder an wen sie geliefert wurde.
6. Haftung
a) Unbeschadet der Haftung für Verrichtungsgehilfen, haften wir im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften nur für vorsätzliches bzw. grob fahrlässiges Verschulden. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für unmittelbare und/oder Folgeschäden.
b) Der Käufer stellt uns im Rahmen dieser Haftungsbeschränkung von etwaigen Regreßansprüchen dritter frei.
c) Die persönliche Haftung unserer Mitarbeiter ist ebenfalls auf vorsetzliches und grob fahrlässiges Verschulden beschränkt.
7. Umschließung und Behältnisse
Die Sorge für den ordnungsgemäßen Zustand und die richtige Bezeichnung von Behältnissen, die durch uns benutzt bzw. gefüllt werden und vom Käufer zur Verfügung gestellt werden, obliegt ausschließlich dem Käufer.
8. Eigentumsbehalt und Forderungsabtretung
a) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen einschließlich der zu unseren Gunsten bestehenden Saldos bei laufender Rechnung unser Eigentum.
b) Im Falle des Erlöschens unseres Eigentums durch Vermischung bzw. Verbindung erwerben wir im entsprechenden Verhältnis an der neuen Sache einen Miteigentumsanteil.
c) Der Käufer ist im Rahmen einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung zu einer Weiterveräußerung berechtigt. Eine Verpfändung bzw. Sicherungsübereignung der Ware durch den Käufer ist ausgeschlossen. Dem Käufer obliegt die Pflicht, uns etwaige Beeinträchtigungen unserer Rechte durch Dritte anzuzeigen und uns bei der Verwirklichung unserer Rechte zu unterstützen.
d) Der Käufer tritt bereits jetzt sämtliche - auch zukünftige - Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware an uns zur Sicherheit ab. Solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, ist er im Rahmen eines ordentlichen Geschäftsbetriebes zum Forderungseinzug berechtigt. Soweit Forderungen aufgrund eines Eigentumsvorbehalts vor Vertragsschluss bereits wirksam an Dritte abgetreten wurden, werden an uns oben bezeichnete Forderungen in dem Umfang abgetreten, indem diese Forderungen noch nicht durch eine Abtretung erfasst wurden.
e) Die Einzugsermächtigung erlischt mit der Vermögensverschlechterung des Käufers, insbesondere mit der Einleitung eines Insolvenzverfahrens, des Zahlungsverzuges sowie der Zahlungseinstellung. In diesen Fällen sind wir dazu berechtigt, nach unserer Wahl vom Vertrag zurückzutreten, die Herausgabe der Vorbehaltware oder Vorkasse verlangen.
f) Übersteigt der Wert unserer Sicherheiten um 20 % unsere Forderungen, steht uns im Hinblick auf die Sicherheiten ein Wahlrecht zu.
9. Zahlungen und Fälligkeit
Zahlungen sind ohne Abzug sofort bei Rechnungserhalt fällig, soweit keine anderen Absprachen schriftlich getroffen wurden. Bei Überweisungen gilt der Tag der Gutschrift. Die Bestimmungen der Forderungen, mit denen eingehende Zahlungen verrechnet werden, steht uns zu.
10. Verzug
Vorbehaltlich der Geltendmachung eines weiteren Schadens sind wir berechtigt,
a) bei Zahlungsverzug einen Verzugsschaden in Höhe von 5 % über dem Basiszins der Deutschen Bundesbank,
b) bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszins der Deutschen Bundesbank, aus der Forderung geltend zu machen.
11. Aufrechnungen
Aufrechnungen von Forderungen durch den Käufer sind nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
12. Gewährleistung
a) Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Empfang der Ware - versteckte Mängel innerhalb der Verjährungsfrist des §438 BGB - schriftlich bei uns anzuzeigen und zu rügen. Ist der Käufer Kaufmann im Sinne des §310 Abs. 1 BGB, gilt die Ware als genehmigt, wenn versteckte Mängel nicht innerhalb von 14 Tagen nach deren Entdeckung gerügt werden.
b) Bei begründeten Mängelrügen sind wir zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung berechtigt. Bei erfolgloser Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung stehen dem Käufer die gesetzlichen Mängelgewährleistungsrechte zu.
13. Gerichtsstand
Ist der Käufer Kaufmann im Sinne des §310 Abs. 1 BGB, ist der Gerichtsstand Leipzig. Käufer, die nicht Vollkaufleute sind, können bei einem Gericht in Leipzig verklagt werden, soweit sie nach Vertragsschluss keinen inländischen Wohnsitz haben bzw. der Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung uns nicht bekannt ist.
Frank Rabe, Brennstoffhandel und Fuhrbetrieb